Gerne vermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch eine Betreuungskraft außerhalb der nachfolgend genannten Landkreise und Ortschaften oder ohne die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Partnerpflegedienst.
Beratungseinsätze nach §37.3 bei Pflegegeldbezug
Durchführung der Behandlungspflege nach SGB V
Unterstützung bei Freizeit und Krankheit der Betreuerin
Schulung bei speziellen Pflegesituationen
Übersicht Ortschaften mit Partnerpflegedienst
Gerne vermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch eine Betreuungskraft außerhalb der nachfolgend genannten Landkreise und Ortschaften oder ohne die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Partnerpflegedienst.