Der Grundpreis für eine 24h-Betreuung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

In der Regel sind die monatlichen Kosten für die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wesentlich teurer, als die Kosten für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Daher sparen Sie jeden Monat bares Geld.

Was wird beim Grundpreis für die 24h-Betreuung berücksichtigt?

 

Anzahl der hilfebedürftigen Personen

 


 

Die Höhe des vorliegenden Pflegegrads

 


*Folgende Kosten fallen zusätzlich zum Grundpreis an:

  • circa alle 2-3 Monate Fahrtkosten von 125,00 -150,00 Euro pro Betreuerin
  • Zuschlag über Ostern einmalig 250,00 Euro /Weihnachten einmalig 350,00 Euro
  • Zuschlag für eine Betreuerin mit Führerschein von 100,00 Euro pro Monat
  • bei notwendiger Nachtbetreuung Zuschlag von 10,00 Euro pro Tag
  • freie Unterkunft und Verpflegung für die Betreuerin

Die Feiertagszuschläge über Ostern und Weihnachten, der Zuschlag für die Nachtbetreuung und der Zuschlag für den Führerschein kommen direkt und ohne Abzüge Ihrer Betreuungskraft zugute. Je nach Pflegeaufwand sind bei Härtefällen Zuschläge möglich. Zum Beispiel bei einer sehr stark ausgeprägten Demenz oder wenn der durch den medizinischen Dienst der Pflegekasse erteilte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen pflegerischen Zustand der zu betreuenden Person entspricht.

Der gesetzliche Anspruch auf Pflegegeld für eine selbstbeschaffte Pflegehilfe, steuerliche Entlastungsmöglichkeiten und die Inanspruchnahme der so genannten Verhinderungspflege können die tatsächlichen Kosten deutlich reduzieren. In der Regel ist die 24-Stunden-Betreuung wesentlich preiswerter, als der monatliche private Eigenanteil in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und beraten Sie zu Ihren individuellen Ansprüchen hinsichtlich der Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.