In der Regel sind die monatlichen Kosten für die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wesentlich teurer, als die Kosten für die
sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Daher sparen Sie jeden Monat bares Geld.
Anzahl der hilfebedürftigen Personen
Die Höhe des vorliegenden Pflegegrads
*Folgende Kosten fallen zusätzlich zum Grundpreis an:
Die Feiertagszuschläge über Ostern und Weihnachten, der Zuschlag für die Nachtbetreuung und der Zuschlag für den Führerschein kommen direkt und ohne
Abzüge Ihrer Betreuungskraft zugute. Je nach Pflegeaufwand sind bei Härtefällen Zuschläge möglich. Zum Beispiel bei einer sehr stark ausgeprägten Demenz oder wenn der durch den medizinischen
Dienst der Pflegekasse erteilte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen pflegerischen Zustand der zu betreuenden Person entspricht.
Der gesetzliche Anspruch auf Pflegegeld für eine selbstbeschaffte Pflegehilfe, steuerliche Entlastungsmöglichkeiten und die
Inanspruchnahme der so genannten Verhinderungspflege können die tatsächlichen Kosten deutlich reduzieren. In der Regel ist die 24-Stunden-Betreuung wesentlich preiswerter, als der monatliche
private Eigenanteil in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und beraten Sie zu Ihren individuellen Ansprüchen hinsichtlich der
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.